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AGB | GermanDesk™ - GermanDesk™ – Marketingagentur für Sichtbarkeit & Wachstum

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GermanDesk™

Stand: 09/2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) GermanDesk erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Digitalisierung, Webdesign, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Grafikdesign, digitale Lösungen, Hosting und Beratung.

(3) Diese AGB gelten für sämtliche zwischen GermanDesk und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

(5) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GermanDesk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag zwischen GermanDesk und dem Auftraggeber kommt durch die Annahme eines Angebots von GermanDesk durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.

(2) Die Annahme kann, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger Textform erfolgen.

(3) Der konkrete Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

(4) Angebote von GermanDesk sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, für den dort angegebenen Zeitraum gültig.

§ 3 Leistungen von GermanDesk

(1) GermanDesk erbringt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Dienstleistungen.

(2) GermanDesk bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem fachlichen Ermessen, soweit sich aus dem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen ergeben.

(3) GermanDesk ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete und sorgfältig ausgewählte Dritte einzusetzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der entsprechenden Leistungsbeschreibung.

(5) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

(6) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können als zusätzliche Leistungen vereinbart und gesondert vergütet werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk bei der Durchführung des Vertrages angemessen zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber stellt GermanDesk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Bilder, Logos, Texte und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien vollständig, richtig und aktuell sind.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.

(5) Erforderliche Freigaben und Entscheidungen des Auftraggebers sind innerhalb angemessener Frist zu erteilen.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, können sich vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen entsprechend verlängern.

(7) GermanDesk haftet nicht für Verzögerungen oder daraus entstehende Nachteile, die auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Termine und Leistungsfristen

(1) Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.

(2) Angegebene Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglicher Änderungswünsche oder von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von GermanDesk können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen.

(4) GermanDesk informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit über absehbare erhebliche Verzögerungen.

§ 6 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.

(3) Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart.

(4) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(5) Zusatzleistungen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist GermanDesk berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

(2) Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist GermanDesk berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von GermanDesk bleiben unberührt.

§ 8 Änderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss können zu einer Anpassung des vereinbarten Leistungsumfangs und der Leistungsfrist führen.

(2) Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.

(3) Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(4) GermanDesk ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen ohne entsprechende Vereinbarung auszuführen.

§ 9 Abnahme und Freigabe

(1) Soweit bei einem Projekt eine Abnahme oder Freigabe durch den Auftraggeber erforderlich ist, wird GermanDesk dem Auftraggeber das entsprechende Arbeitsergebnis zur Prüfung bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige berechtigte Beanstandungen mitzuteilen.

(3) Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, können als zusätzliche Leistungen behandelt werden.

(4) Die konkreten Regelungen zur Abnahme können im jeweiligen Angebot oder Vertrag abweichend vereinbart werden.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung im vereinbarten Umfang übertragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Von GermanDesk verwendete Software, Plugins, Schriften, Stockmaterialien, Templates und sonstige Bestandteile Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Eine Übertragung von Rechten, über die GermanDesk selbst nicht verfügt, findet nicht statt.

§ 11 Inhalte und Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien verantwortlich.

(2) Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktinformationen und sonstige Inhalte.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

(4) Der Auftraggeber stellt GermanDesk von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber bereitgestellten und vertragsgemäß verwendeten Information oder eines solchen Materials entstehen, soweit der Auftraggeber den Rechtsverstoß zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.

§ 12 Rechtliche Inhalte

(1) GermanDesk erbringt keine Rechtsberatung.

(2) Rechtliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen oder sonstige rechtlich erforderliche Texte sind grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellen oder durch einen hierfür qualifizierten Rechtsberater erstellen bzw. prüfen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung vereinbart wurde.

(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und geschäftlichen Angaben verantwortlich.

§ 13 Drittanbieter und externe Plattformen

(1) Zur Erbringung der Leistungen können Dienste und Plattformen Dritter eingesetzt werden.

(2) Hierzu können insbesondere Hostinganbieter, Suchmaschinen, Werbeplattformen, Analyseanbieter, Zahlungsanbieter, Softwareanbieter und Social-Media-Plattformen gehören.

(3) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionalität, Preisgestaltung oder Richtlinien solcher Drittanbieter.

(4) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittanbietern können Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen haben.

(5) GermanDesk haftet für solche Auswirkungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit GermanDesk diese zu vertreten hat.

§ 14 Suchmaschinen, Plattformen und externe Systeme

(1) Soweit GermanDesk Dienstleistungen erbringt, die von Suchmaschinen oder anderen Plattformen abhängig sind, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Sichtbarkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und eine solche Garantie rechtlich zulässig ist.

(2) Änderungen von Algorithmen, Richtlinien, technischen Systemen oder sonstigen Rahmenbedingungen durch Drittanbieter können Auswirkungen auf die Leistungsergebnisse haben.

(3) Einzelheiten zu speziellen Optimierungsleistungen können in gesonderten Besonderen Geschäftsbedingungen geregelt werden.

§ 15 Hosting und technische Leistungen

(1) Soweit Hosting oder technische Betreuung vereinbart wurde, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Die Verfügbarkeit von Hosting- und sonstigen technischen Diensten kann von Drittanbietern abhängig sein.

(3) GermanDesk führt, soweit vereinbart, angemessene technische Wartungs- und Sicherungsmaßnahmen durch.

(4) Eine vollständige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit technischer Systeme kann nicht garantiert werden.

§ 16 Datenschutz

(1) GermanDesk verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Soweit GermanDesk personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird eine entsprechende Vereinbarung separat getroffen.

(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden.

(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 18 Referenznennung

(1) GermanDesk kann abgeschlossene Projekte nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz verwenden.

(2) Hierzu können insbesondere der Unternehmensname, das Logo, Screenshots, Bilder oder Ausschnitte des Projektes verwendet werden.

(3) Umfang und Art der Referenznennung werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(4) Ohne entsprechende Zustimmung erfolgt keine öffentliche Referenznennung.

§ 19 Haftung

(1) GermanDesk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GermanDesk nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

(3) GermanDesk haftet nicht für Schäden oder Leistungseinschränkungen, die ausschließlich durch Umstände verursacht wurden, die außerhalb des Einflussbereichs von GermanDesk liegen.

(4) Dies gilt insbesondere für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Suchmaschinen, Hostinganbietern, Softwareanbietern, Social-Media-Plattformen oder sonstigen Drittanbietern, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 20 Höhere Gewalt

(1) GermanDesk haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von GermanDesk liegen.

(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, Cyberangriffe oder vergleichbare Ereignisse gehören, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(3) Die Parteien werden sich in einem solchen Fall über das weitere Vorgehen abstimmen.

§ 21 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Bei einmaligen Projekten endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(3) Bei laufenden Leistungen gelten die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.

(4) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 22 Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind noch offene Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu begleichen.

(2) Bei laufenden technischen Leistungen endet die Leistungserbringung zum vereinbarten Vertragsende, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Der Auftraggeber hat nach Beendigung der Zusammenarbeit Anspruch auf die ihm vertraglich zustehenden Arbeitsergebnisse und Daten, soweit die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 24 Änderungen dieser AGB

(1) GermanDesk ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich ist.

(2) Änderungen bestehender Verträge richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(5) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Websites & Webdesign“


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand Leistungen im Bereich Websites & Webdesign sind.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk. Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Websites & Webdesign“ vor.

(3) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und gegebenenfalls Veröffentlichung einer Website entsprechend dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrages sein:

• Konzeption und Strukturierung einer Website
• Webdesign und individuelle Gestaltung
• Erstellung von Onepage- und Multipage-Websites
• Landingpages
• technische Umsetzung
• responsive Optimierung für verschiedene Endgeräte
• Integration von Kontaktformularen
• Integration von Social-Media- und sonstigen externen Diensten
• Einbindung von Bildern, Videos, Texten und sonstigen Inhalten
• grundlegende technische Suchmaschinenoptimierung, soweit vereinbart
• Veröffentlichung und technische Einrichtung der Website
• sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

(4) Leistungen, Funktionen oder Inhalte, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Konzeption und Gestaltung

(1) GermanDesk entwickelt die Website auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vereinbarten Anforderungen und des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzepts.

(2) GermanDesk ist berechtigt, die Gestaltung und technische Umsetzung nach eigenem fachlichen Ermessen vorzunehmen, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.

(3) Der Auftraggeber erhält, soweit im Angebot vorgesehen, Entwürfe oder Zwischenstände zur Prüfung und Freigabe.

(4) Die Anzahl der im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Entwurfs-, Änderungs- oder Korrekturrunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(5) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder bereits freigegebene Inhalte und Gestaltungselemente wesentlich verändern, können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert vergütet werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk alle für die Erstellung der Website erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Videos, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte vollständig, richtig und aktuell sind.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.

(4) Soweit für die Erstellung oder Veröffentlichung der Website Entscheidungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat dieser diese innerhalb angemessener Frist vorzunehmen.

(5) Verzögerungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder ausbleibenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, können zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Leistungs- und Fertigstellungsfristen führen.

§ 5 Inhalte und rechtliche Verantwortung

(1) Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

(2) Dies betrifft insbesondere Texte, Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Preise, Kontaktdaten, Bilder, Videos, Marken, Logos und sonstige Angaben.

(3) GermanDesk übernimmt grundsätzlich keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.

(4) Rechtlich erforderliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, AGB, Widerrufsbelehrungen oder sonstige rechtliche Texte sind vom Auftraggeber bereitzustellen oder durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsberater erstellen bzw. prüfen zu lassen, sofern eine entsprechende Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Soweit GermanDesk auf Wunsch des Auftraggebers Inhalte technisch in die Website einbindet, übernimmt GermanDesk dadurch keine Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit.

§ 6 Abnahme und Freigabe

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Website wird GermanDesk dem Auftraggeber die Website zur Prüfung und Freigabe bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige berechtigte Beanstandungen mitzuteilen.

(3) Beanstandungen sind möglichst konkret zu beschreiben und nachvollziehbar mitzuteilen.

(4) Änderungen, die auf einem von GermanDesk zu vertretenden Mangel beruhen, werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen behoben.

(5) Änderungswünsche, die keine Mängel darstellen, insbesondere nachträgliche inhaltliche oder gestalterische Änderungswünsche, können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert berechnet werden.

(6) Die Veröffentlichung der Website kann von der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber abhängig gemacht werden.

§ 7 Veröffentlichung und Übergabe

(1) Soweit vereinbart, veröffentlicht GermanDesk die fertiggestellte Website auf dem vom Auftraggeber bereitgestellten oder von GermanDesk bereitgestellten Hosting.

(2) Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass sämtliche hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen, Zugangsdaten, Inhalte und Freigaben vorliegen.

(3) Soweit die Website nach Fertigstellung an den Auftraggeber übergeben wird, erfolgt die Übergabe im vereinbarten technischen Umfang.

(4) Eine darüber hinausgehende Schulung, laufende Betreuung oder nachträgliche Bearbeitung der Website ist nur Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 8 Domains, Hosting und Drittanbieter

(1) Soweit Domain, Hosting, E-Mail-Dienste, Plugins, Software, Themes oder sonstige technische Leistungen Bestandteil des Vertrages sind, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Domains und Leistungen von Drittanbietern können gesonderten Vertrags- und Nutzungsbedingungen unterliegen.

(3) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit, technischen Voraussetzungen, Preisgestaltung oder Richtlinien von Drittanbietern.

(4) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittanbietern können Auswirkungen auf die Website haben.

(5) Soweit Domain- oder Hostingkosten nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden diese gesondert berechnet.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an der individuell für den Auftraggeber erstellten Website richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung im vereinbarten Umfang übertragen.

(3) Die Übertragung von Nutzungsrechten umfasst nicht automatisch Rechte an Software, Plugins, Schriften, Stockmaterialien, Templates, Bildern oder sonstigen Bestandteilen Dritter.

(4) Für Bestandteile Dritter gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

(5) GermanDesk ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien, Quelldateien oder sonstige interne Projektdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 10 Änderungen nach Fertigstellung

(1) Nach vollständiger Fertigstellung und Freigabe der Website können nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche als zusätzliche Leistungen behandelt werden.

(2) Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Gestaltungselementen, Seitenstrukturen, Texten, Bildern, Funktionen oder technischen Komponenten.

(3) Der Umfang und die Vergütung solcher Leistungen werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(4) Soweit eine laufende Website-Pflege vereinbart wurde, gelten die hierfür im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen und Bedingungen.

§ 11 Technische Systeme und Funktionen

(1) Websites können technische Systeme und Dienste Dritter enthalten, insbesondere Content-Management-Systeme, Plugins, Schnittstellen, Analysewerkzeuge, Karten, Formulare, Zahlungsanbieter oder Social-Media-Dienste.

(2) GermanDesk übernimmt keine Garantie dafür, dass solche Drittanbieter ihre Systeme dauerhaft unverändert zur Verfügung stellen.

(3) Änderungen, Updates, Einschränkungen oder Einstellungen solcher Dienste können Anpassungen der Website erforderlich machen.

(4) Solche Anpassungen sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Fertigstellungsfristen

(1) Vereinbarte Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Die vereinbarten Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereitstellt.

(3) Nachträgliche Änderungswünsche oder Verzögerungen bei der Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer angemessenen Verlängerung der Fertigstellungsfrist führen.

(4) GermanDesk informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit über absehbare erhebliche Verzögerungen.

§ 13 Gewährleistung und technische Fehler

(1) GermanDesk erbringt die vereinbarten Leistungen nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen und nach dem zum Zeitpunkt der Umsetzung üblichen technischen Standard.

(2) Nach Veröffentlichung auftretende technische Fehler, die auf von GermanDesk zu vertretende Mängel zurückzuführen sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des vereinbarten Leistungsumfangs behoben.

(3) Keine von GermanDesk zu vertretenden Mängel sind insbesondere Einschränkungen, die ausschließlich durch Änderungen, Ausfälle oder Einstellungen von Drittanbietern, eigenständige Änderungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter verursacht wurden.

(4) Eine bestimmte Position in Suchmaschinen, eine bestimmte Ladezeit unter sämtlichen technischen Bedingungen, eine bestimmte Conversion-Rate oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Website wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Websites & Webdesign“ vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Online-Shops“


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung oder Betreuung eines Online-Shops ist.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk sowie, soweit vereinbart, die Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Websites & Webdesign“.

(3) Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Besonderen Geschäftsbedingungen für „Websites & Webdesign“ abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Online-Shops“ vor.

(4) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und gegebenenfalls Veröffentlichung eines Online-Shops entsprechend dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrages sein:

• Konzeption und Strukturierung des Online-Shops
• individuelles Webdesign
• technische Einrichtung und Umsetzung
• Produkt- und Kategoriestrukturen
• Warenkorb- und Checkout-Funktionen
• Integration von Zahlungsanbietern
• Integration von Versand- und Lieferoptionen
• Einrichtung von Kundenkonten
• Einbindung von Kontakt- und Anfragefunktionen
• Integration externer Systeme und Schnittstellen
• responsive Optimierung
• Einbindung von Produktbildern, Texten und sonstigen Inhalten
• grundlegende technische Suchmaschinenoptimierung, soweit vereinbart
• Veröffentlichung und technische Einrichtung

sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

(4) Leistungen, Funktionen oder Schnittstellen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Produkte und Produktdaten

(1) Der Auftraggeber stellt GermanDesk sämtliche für die Einrichtung und Befüllung des Online-Shops erforderlichen Produktinformationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

• Produktnamen
• Produktbeschreibungen
• Preise
• Varianten
• Produktbilder
• Verfügbarkeiten
• Maße und Gewichte
• Versandinformationen
• Hersteller- und Markenangaben
sonstige gesetzlich oder für den Verkauf erforderliche Produktinformationen.

(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben verantwortlich.

(4) GermanDesk übernimmt grundsätzlich keine fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Produktinformationen.

(5) Soweit GermanDesk mit der Erstellung oder Überarbeitung von Produktbeschreibungen beauftragt wird, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

§ 4 Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit des von ihm betriebenen Online-Shops und des darin angebotenen Waren- oder Dienstleistungsangebots verantwortlich.

(2) Dies betrifft insbesondere:

• Preise und Preisangaben
• Produktinformationen
• Versand- und Lieferbedingungen
• Zahlungsbedingungen
• Widerrufs- und Rückgaberegelungen
• Impressum
• Datenschutzerklärung
• Cookie-Richtlinie
• Allgemeine Geschäftsbedingungen des Shopbetreibers

sonstige gesetzlich erforderliche Informationen.

(3) GermanDesk erbringt keine Rechtsberatung.

(4) Rechtliche Texte und Informationen sind grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellen oder durch einen hierfür qualifizierten Rechtsberater erstellen bzw. prüfen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistung vereinbart wurde.

(5) Die technische Einbindung rechtlicher Texte durch GermanDesk stellt keine rechtliche Prüfung oder Bestätigung ihrer inhaltlichen Richtigkeit dar.

§ 5 Zahlungsanbieter und externe Systeme

(1) Soweit für den Betrieb des Online-Shops Zahlungsanbieter oder sonstige externe Dienste eingesetzt werden, können insbesondere Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Analyseanbieter, Plattformen, Plugins, Softwareanbieter oder sonstige Drittanbieter eingebunden werden.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung dieser Dienste erforderlichen Konten und Vertragsverhältnisse einzurichten, sofern die Einrichtung nicht ausdrücklich als Leistung von GermanDesk vereinbart wurde.

(3) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Gebühren, technischen Anforderungen, Richtlinien oder Änderungen solcher Drittanbieter.

(4) GermanDesk übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Zahlungsablehnungen, Kontosperrungen, Ausfälle oder Einschränkungen eines externen Zahlungs- oder Plattformanbieters, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(5) Gebühren von Zahlungs-, Versand-, Hosting- oder sonstigen Drittanbietern sind nicht Bestandteil der Vergütung von GermanDesk, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

§ 6 Versand und Lieferung

(1) Soweit ein Online-Shop über Versand- oder Lieferfunktionen verfügt, richtet sich deren konkrete technische Umsetzung nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftraggeber ist für die Festlegung und rechtliche Zulässigkeit seiner Versand-, Liefer- und Abholbedingungen verantwortlich.

(3) GermanDesk übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle, die durch Versanddienstleister oder sonstige externe Anbieter verursacht werden, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(4) Eine technische Integration eines Versanddienstleisters bedeutet nicht, dass GermanDesk für dessen Leistungen oder Lieferzeiten verantwortlich ist.

§ 7 Einrichtung und Befüllung des Online-Shops

(1) Der Umfang der Einrichtung und Befüllung des Online-Shops richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit eine bestimmte Anzahl von Produkten, Kategorien oder Varianten vereinbart wurde, sind darüber hinausgehende Inhalte als zusätzliche Leistungen zu behandeln, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Die Bereitstellung von Produktdaten durch den Auftraggeber hat rechtzeitig und in einem für die vereinbarte technische Umsetzung geeigneten Format zu erfolgen.

(4) Die nachträgliche Erstellung, Überarbeitung oder Eingabe zusätzlicher Produktdaten kann gesondert vergütet werden.

§ 8 Gestaltung und Korrekturen

(1) GermanDesk entwickelt die Gestaltung des Online-Shops auf Grundlage der im jeweiligen Angebot vereinbarten Anforderungen.

(2) Soweit Entwürfe, Änderungs- oder Korrekturschleifen Bestandteil des Angebots sind, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(3) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder bereits freigegebene Strukturen und Gestaltungselemente wesentlich verändern, können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert vergütet werden.

(4) Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§ 9 Abnahme und Freigabe

(1) Nach Fertigstellung des vereinbarten Online-Shops wird GermanDesk diesen dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Online-Shop innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige berechtigte Beanstandungen konkret mitzuteilen.

(3) Beanstandungen, die auf einem von GermanDesk zu vertretenden Mangel beruhen, werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen bearbeitet.

(4) Änderungswünsche, die keine Mängel darstellen, insbesondere nachträgliche Änderungswünsche an bereits freigegebenen Inhalten oder Funktionen, können als zusätzliche Leistungen behandelt werden.

(5) Die Veröffentlichung des Online-Shops kann von der vorherigen Freigabe durch den Auftraggeber abhängig gemacht werden.

§ 10 Nutzungsrechte und Drittinhalte

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung im vereinbarten Umfang übertragen.

(3) Software, Plugins, Themes, Schriften, Stockmaterialien, Templates, Schnittstellen und sonstige Bestandteile Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

(4) Eine Übertragung von Rechten, über die GermanDesk selbst nicht verfügt, findet nicht statt.

(5) GermanDesk ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien, Quelldateien oder interne Projektdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 11 Technische Funktionen und Drittanbieter

(1) Ein Online-Shop kann von zahlreichen technischen Systemen und Drittanbietern abhängig sein.

(2) Hierzu können insbesondere Hostinganbieter, Shop-Systeme, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister, Analyseplattformen, Newsletter-Systeme, Schnittstellen, Plugins und sonstige Softwareanbieter gehören.

(3) Änderungen, Updates, technische Einschränkungen oder Ausfälle solcher Systeme können die Funktionalität des Online-Shops beeinflussen.

(4) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf solche Änderungen und haftet hierfür nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit GermanDesk diese zu vertreten hat.

(5) Anpassungen des Online-Shops aufgrund nachträglicher Änderungen eines Drittanbieters sind nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.

§ 12 Sicherheit und technische Wartung

(1) Soweit eine laufende technische Betreuung oder Wartung vereinbart wurde, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(2) GermanDesk kann, soweit vereinbart, technische Updates, Sicherungen und sonstige Wartungsmaßnahmen durchführen.

(3) Eine vollständige Sicherheit oder dauerhafte Verfügbarkeit eines Online-Shops kann aufgrund der Abhängigkeit von technischen Systemen, Software und Drittanbietern nicht garantiert werden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk über ihm bekannte technische oder sicherheitsrelevante Probleme unverzüglich zu informieren.

§ 13 Änderungen nach Fertigstellung

(1) Nach Fertigstellung und Freigabe des Online-Shops können nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche als zusätzliche Leistungen behandelt werden.

(2) Dies gilt insbesondere für:

• neue Funktionen
• zusätzliche Produktkategorien
• zusätzliche Produkte
• neue Zahlungsanbieter
• neue Versandmethoden
• zusätzliche Schnittstellen
• strukturelle Änderungen
• Designänderungen
• nachträgliche Erweiterungen des Shops.

(3) Umfang und Vergütung solcher Leistungen werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(4) Soweit eine laufende Betreuung vereinbart wurde, gelten zusätzlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen.

§ 14 Suchmaschinen und Online-Sichtbarkeit

(1) Soweit im Rahmen der Erstellung des Online-Shops grundlegende technische Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung vereinbart wurden, stellen diese keine eigenständige SEO-Betreuung dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Besuchern, Anfragen oder Verkäufen wird nicht garantiert.

(3) Für weitergehende SEO-Leistungen gelten, soweit vereinbart, die Besonderen Geschäftsbedingungen von GermanDesk für das Modul „SEO“.

§ 15 Fertigstellungsfristen

(1) Vereinbarte Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Die vereinbarten Fristen setzen voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Inhalte, Produktdaten, Zugangsdaten, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereitstellt.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer angemessenen Verlängerung der Fertigstellungsfrist führen.

(4) Nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können ebenfalls zu einer Anpassung der Fertigstellungsfrist führen.

§ 16 Gewährleistung und wirtschaftlicher Erfolg

(1) GermanDesk erbringt die vereinbarten Leistungen nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen und nach dem zum Zeitpunkt der Umsetzung üblichen technischen Standard.

(2) Technische Mängel, die GermanDesk zu vertreten hat, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des vereinbarten Leistungsumfangs bearbeitet.

(3) GermanDesk garantiert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Online-Shops.

(4) Insbesondere werden keine bestimmte Anzahl von Besuchern, Bestellungen, Umsätzen, Kunden, Anfragen oder eine bestimmte Conversion-Rate garantiert.

(5) Der wirtschaftliche Erfolg eines Online-Shops hängt unter anderem von Faktoren wie Angebot, Preisgestaltung, Nachfrage, Wettbewerb, Marketing, Zielgruppe, Produktqualität und externen Plattformen ab.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk sowie, soweit vereinbart, die Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Websites & Webdesign“.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Online-Shops“ vor.


(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Hosting, Domains & geschäftliche E-Mail“


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand Leistungen im Bereich Hosting, Domains oder geschäftlicher E-Mail-Dienste sind.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk sowie, soweit vereinbart, die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Module „Websites & Webdesign“ und „Online-Shops“.

(3) Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Besonderen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Hosting, Domains & geschäftliche E-Mail“ vor.

(4) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung, Einrichtung, Verwaltung oder Betreuung von Hosting-, Domain- und geschäftlichen E-Mail-Diensten entsprechend dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrages sein:

• Bereitstellung von Webhosting
• Einrichtung und Verwaltung von Domains
• Domainregistrierung und Domainverlängerung
• DNS-Verwaltung
• SSL-Zertifikate
• Einrichtung geschäftlicher E-Mail-Adressen
• Einrichtung von E-Mail-Postfächern
• Weiterleitungen und Aliase
• technische Betreuung
• Backups, soweit vereinbart
• technische Wartung
• Migration bestehender Websites oder E-Mail-Dienste

sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungen.


(3) Der konkrete Leistungsumfang, Speicherplatz, technische Ausstattung, Anzahl der E-Mail-Postfächer und sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Hosting

(1) GermanDesk stellt dem Auftraggeber im vereinbarten Umfang Speicherplatz und technische Ressourcen zur Verfügung oder vermittelt bzw. verwaltet entsprechende Leistungen eines Hostinganbieters.

(2) Die konkrete technische Infrastruktur kann durch GermanDesk selbst oder durch einen geeigneten Drittanbieter bereitgestellt werden.

(3) GermanDesk ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Hosting-Leistungen geeignete und sorgfältig ausgewählte Drittanbieter einzusetzen.

(4) Der Auftraggeber darf die bereitgestellten Hosting-Leistungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des vereinbarten Leistungsumfangs nutzen.

(5) Eine Nutzung des Hosting-Systems für rechtswidrige Inhalte, betrügerische Zwecke, Schadsoftware, Spam, Phishing oder sonstige missbräuchliche Aktivitäten ist unzulässig.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk unverzüglich über ihm bekannte Sicherheitsprobleme, unberechtigte Zugriffe oder sonstige erhebliche technische Auffälligkeiten zu informieren.

§ 4 Domainregistrierung und Domainverwaltung

(1) Soweit GermanDesk mit der Registrierung oder Verwaltung einer Domain beauftragt wird, erfolgt die Registrierung grundsätzlich über einen geeigneten Domain-Registrar oder sonstigen Drittanbieter.

(2) Die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain kann vor der Registrierung geprüft werden. Eine verbindliche Reservierung oder ein Anspruch auf Registrierung besteht erst nach erfolgreicher Registrierung durch den zuständigen Registrar.

(3) Die Registrierung einer Domain erfolgt nach den jeweiligen Vergabe- und Registrierungsbedingungen der zuständigen Domainstelle bzw. des eingesetzten Registrars.

(4) GermanDesk übernimmt keine Garantie dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder dauerhaft verfügbar bleibt.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Registrierung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.

(6) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 5 Domaininhaberschaft und Nutzungsrechte

(1) Soweit eine Domain im Auftrag des Auftraggebers registriert wird, erfolgt die Registrierung grundsätzlich für den Auftraggeber als vorgesehenen Domaininhaber bzw. Nutzungsberechtigten, soweit dies technisch und organisatorisch durch den zuständigen Registrar vorgesehen ist.

(2) GermanDesk wird durch die Registrierung oder Verwaltung einer Domain nicht automatisch Inhaber von Marken-, Namens- oder sonstigen Rechten an der Domain.

(3) Der Auftraggeber ist für die Prüfung verantwortlich, ob die gewünschte Domain Rechte Dritter verletzt.

(4) GermanDesk übernimmt keine rechtliche Prüfung der Verfügbarkeit oder rechtlichen Zulässigkeit einer Domain.

(5) Bei Beendigung der Zusammenarbeit wird eine Domain, soweit sie dem Auftraggeber zugeordnet ist, im Rahmen der technischen und vertraglichen Möglichkeiten auf Wunsch des Auftraggebers zu einem anderen Anbieter übertragen.

§ 6 Domainkosten und Verlängerung

(1) Registrierungs-, Verlängerungs- und sonstige Domainkosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit eine Domain laufend über GermanDesk verwaltet wird, können anfallende Verlängerungsgebühren dem Auftraggeber entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsmodell berechnet werden.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung bzw. rechtzeitige Zahlung der anfallenden Domainkosten zu sorgen.

(4) Erfolgt eine erforderliche Zahlung nicht rechtzeitig, kann die Domain nach den jeweils geltenden Bedingungen des zuständigen Registrars auslaufen, deaktiviert oder gelöscht werden.

(5) GermanDesk übernimmt keine Haftung für den Verlust einer Domain, wenn dieser auf eine nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung oder eine fehlende bzw. fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen ist.

§ 7 Geschäftliche E-Mail-Adressen

(1) Soweit vereinbart, richtet GermanDesk geschäftliche E-Mail-Adressen unter der vom Auftraggeber genutzten Domain ein.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl der Postfächer, Speichergrößen, Weiterleitungen und sonstigen Funktionen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Der Auftraggeber ist für die korrekte Verwendung seiner E-Mail-Adressen und Zugangsdaten verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber hat geeignete und ausreichend sichere Passwörter zu verwenden und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

(5) Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

(6) GermanDesk kann aus Sicherheitsgründen Maßnahmen zur Sperrung oder Einschränkung eines E-Mail-Kontos vornehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine erhebliche Sicherheitsgefährdung bestehen.

§ 8 E-Mail-Sicherheit und Spam

(1) GermanDesk kann, soweit technisch verfügbar und vereinbart, Sicherheits- und Spam-Schutzmechanismen für geschäftliche E-Mail-Adressen einsetzen.

(2) Ein vollständiger Schutz vor Spam, Phishing, Schadsoftware oder sonstigen schädlichen Nachrichten kann nicht garantiert werden.

(3) E-Mails können aufgrund technischer oder sicherheitsbezogener Filtermaßnahmen zurückgewiesen, blockiert oder als Spam eingestuft werden.

(4) GermanDesk haftet nicht für den Verlust oder die verspätete Zustellung von E-Mails, soweit dies auf technische Vorgänge, Filtermechanismen oder Maßnahmen von Drittanbietern zurückzuführen ist und GermanDesk dies nicht zu vertreten hat.

§ 9 Verfügbarkeit und technische Störungen

(1) GermanDesk bemüht sich um eine zuverlässige und technisch ordnungsgemäße Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.

(2) Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Hosting- und E-Mail-Diensten kann jedoch nicht garantiert werden.

(3) Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere aufgrund von:

• Wartungsarbeiten
• technischen Störungen
• Sicherheitsmaßnahmen
• Serverausfällen
• Netzwerkausfällen
• Angriffen auf technische Systeme
• höherer Gewalt
• Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern auftreten.

(4) Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten außerhalb üblicher Betriebszeiten durchgeführt.

(5) GermanDesk bemüht sich im Rahmen der technischen Möglichkeiten um eine angemessene Behebung von Störungen.

§ 10 Backups und Datensicherung

(1) Backups werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

(2) Soweit Backups vereinbart wurden, richtet sich deren Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(3) Eine vollständige Garantie für die Wiederherstellbarkeit sämtlicher Daten kann nicht übernommen werden.

(4) Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, wichtige Daten und Inhalte zusätzlich zu sichern, soweit dies zumutbar und technisch möglich ist.

§ 11 Migration und Übertragung

(1) Soweit GermanDesk mit der Übertragung einer bestehenden Website, Domain oder eines E-Mail-Systems beauftragt wird, richtet sich der Umfang der Migration nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

(3) GermanDesk kann eine Migration von technischen Voraussetzungen oder der Unterstützung des bisherigen Anbieters abhängig machen.

(4) Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch den bisherigen Anbieter, Registrar, Hostinganbieter oder sonstige Dritte verursacht werden, hat GermanDesk nicht zu vertreten, soweit GermanDesk diese nicht beeinflussen kann.

(5) Eine vollständige und fehlerfreie Übernahme historischer Daten, E-Mails oder sonstiger Inhalte wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Wartung und technische Betreuung

(1) Soweit eine laufende Wartung oder technische Betreuung vereinbart wurde, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Die laufende Betreuung kann insbesondere technische Updates, Überwachung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Backups oder kleinere technische Anpassungen umfassen, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Inhaltliche Änderungen an einer Website oder umfangreiche technische Erweiterungen sind nicht automatisch Bestandteil einer laufenden Hosting- oder Wartungsleistung.

(4) Zusätzliche Leistungen können nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet werden.

§ 13 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Hosting-, Domain- und E-Mail-Dienste ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

(2) Der Auftraggeber darf keine Inhalte über Hosting- oder E-Mail-Systeme verbreiten, deren Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(3) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, keine Spam-Nachrichten, Schadsoftware, Phishing-Inhalte oder sonstige missbräuchliche Kommunikation über die bereitgestellten Systeme zu versenden.

(4) Der Auftraggeber ist für die von ihm gespeicherten und übermittelten Inhalte verantwortlich.

(5) Bei einem begründeten Verdacht auf einen erheblichen Missbrauch oder eine Sicherheitsgefährdung ist GermanDesk berechtigt, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag während dieser Mindestlaufzeit grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

(4) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Beendigung und Domainübertragung

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Hosting-, E-Mail- und sonstige vereinbarte Leistungen zum vereinbarten Vertragsende beendet, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Auftraggeber hat offene Vergütungen und bis zum Vertragsende angefallene Kosten vollständig zu begleichen.

(3) Auf Wunsch des Auftraggebers unterstützt GermanDesk, soweit technisch möglich und gegen gegebenenfalls vereinbarte Vergütung, bei der Übertragung einer Domain oder der Migration von Website- bzw. E-Mail-Daten zu einem anderen Anbieter.

(4) Eine Übertragung oder Migration setzt voraus, dass sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(5) Für eine Domainübertragung können insbesondere Authentifizierungscodes, Freigaben oder sonstige Angaben erforderlich sein.

(6) GermanDesk ist nicht verpflichtet, Leistungen über das vereinbarte Vertragsende hinaus aufrechtzuerhalten, wenn hierfür keine entsprechende Vereinbarung besteht.

§ 16 Zahlungsverzug und Sperrung

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk.

(2) Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann GermanDesk die betroffenen Leistungen nach vorheriger angemessener Ankündigung und soweit gesetzlich zulässig vorübergehend sperren oder einschränken.

(3) In dringenden Fällen, insbesondere bei einer konkreten Sicherheitsgefährdung, einem erheblichen Missbrauch oder einer Gefährdung der technischen Infrastruktur, kann eine sofortige vorübergehende Sperrung zulässig sein.

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Vergütungen und Kosten bleibt von einer Sperrung unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Die Haftung von GermanDesk richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) GermanDesk haftet insbesondere nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die ausschließlich auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von GermanDesk liegen.

(3) Dies gilt insbesondere für Ausfälle oder Einschränkungen von Rechenzentren, Netzbetreibern, Registraren, Hostinganbietern, E-Mail-Diensten oder sonstigen Drittanbietern, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk sowie, soweit vereinbart, die Besonderen Geschäftsbedingungen für „Websites & Webdesign“ und „Online-Shops“.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Hosting, Domains & geschäftliche E-Mail“ vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk für das Modul „Google Optimierung“


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) zwischen GermanDesk™, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmer und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, deren Vertragsgegenstand das Modul „Google Optimierung“ ist.

(2) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GermanDesk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen zur professionellen Optimierung der digitalen und lokalen Sichtbarkeit des Auftraggebers bei Google.

(2) Die Dienstleistungen dienen insbesondere der Optimierung der Außendarstellung des Auftraggebers auf Google sowie der Verbesserung der Voraussetzungen für eine erhöhte lokale Auffindbarkeit.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Google Optimierung (nachfolgend: „Dienstleistungen“).

(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

(3) Der Auftragnehmer bestimmt Ort und Zeit der Dienstleistungserbringung und unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.

(4) Soweit im Rahmen der Dienstleistungserbringung Abstimmungs-, Änderungs- oder Korrekturleistungen vorgesehen sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine kostenfreie Korrekturschleife, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. Weitergehende Änderungs- oder Korrekturwünsche gelten als Mehrleistungen und werden gesondert vergütet.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

(6) Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen einer bestimmten Position in der Google-Suche oder bei Google Maps, eine bestimmte Steigerung der Sichtbarkeit oder eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Kontakten oder Neukunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen.
Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Logos, CI-Materialien, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.

(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören ferner die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Freigaben sowie die Teilnahme an vereinbarten Besprechungen. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, sind Freigaben innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu erteilen. Ersatztermine sind, sofern eine Teilnahme an vereinbarten Besprechungen nicht möglich ist, ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu benennen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“) und wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

(3) Sofern die Parteien eine längere Vertragslaufzeit vereinbart haben, kann der Vertrag mit der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

(4) Sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann ein Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, gekündigt werden.

(5) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag entsprechend der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Vergütung

(1) Der Auftraggeber zahlt die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte Vergütung an den Auftragnehmer.

(2) Die Vergütung ist entsprechend den im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

(3) Soweit eine laufende monatliche Vergütung vereinbart wurde, ist diese jeweils im Voraus fällig.

(4) Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (nachfolgend: „Mehrleistungen“), werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet.

§ 7 Zahlungsverzug des Auftraggebers

(1) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Ansprüche geltend zu machen.

(2) Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt unberührt.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „SEO“

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand das Modul „SEO“ ist.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk. Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „SEO“ vor.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn GermanDesk ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für die digitale Präsenz des Auftraggebers.

(2) Die SEO-Dienstleistungen dienen der fachgerechten Optimierung der digitalen Präsenz des Auftraggebers mit dem Ziel, die organische Auffindbarkeit in Suchmaschinen zu verbessern.

(3) Der konkrete Umfang der von GermanDesk zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) GermanDesk erbringt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten SEO-Dienstleistungen.

(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

(3) GermanDesk bestimmt die Art, Reihenfolge und Durchführung der vereinbarten Maßnahmen nach fachlichen Gesichtspunkten, soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Soweit zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Änderungen an der Website oder anderen digitalen Systemen erforderlich sind, können diese im vereinbarten Umfang durch GermanDesk vorgenommen werden.

(5) Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, gelten als zusätzliche Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(6) GermanDesk ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete und sorgfältig ausgewählte Dritte einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber stellt GermanDesk sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, technischen Voraussetzungen, Zugänge und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien richtig, vollständig und aktuell sind.

(4) Der Auftraggeber informiert GermanDesk über wesentliche Änderungen an seiner Website oder seiner digitalen Präsenz, die für die Durchführung der SEO-Dienstleistungen relevant sein können.

(5) Soweit Freigaben oder Entscheidungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat dieser diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erteilen.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, können sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängern.

(7) GermanDesk haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf einer fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Bestehende Websites und technische Voraussetzungen

(1) Sofern SEO-Leistungen für eine bereits bestehende Website vereinbart wurden, setzt die Durchführung voraus, dass GermanDesk die für die vereinbarten Maßnahmen erforderlichen technischen Zugriffs- und Bearbeitungsrechte erhält.

(2) GermanDesk kann die Durchführung einzelner Maßnahmen davon abhängig machen, dass die bestehende technische Infrastruktur eine fachgerechte Umsetzung ermöglicht.

(3) Soweit technische Einschränkungen durch das verwendete Content-Management-System, Hosting, Plugins, Themes oder sonstige Drittanbieter verursacht werden, ist GermanDesk hierfür nicht verantwortlich, sofern GermanDesk diese Einschränkungen nicht zu vertreten hat.

§ 6 Keine Erfolgsgarantie

(1) GermanDesk schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten SEO-Dienstleistungen.

(2) Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Position in den Suchergebnissen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

(3) Die Entwicklung der organischen Sichtbarkeit und der Suchmaschinenplatzierungen hängt unter anderem von Suchalgorithmen, Wettbewerbssituation, Suchverhalten, technischen Faktoren und weiteren Umständen ab, auf die GermanDesk keinen vollständigen Einfluss hat.

§ 7 Suchmaschinen und externe Faktoren

(1) Der Auftraggeber erkennt an, dass Suchmaschinen ihre Algorithmen, Richtlinien, technischen Systeme und Rankingfaktoren jederzeit ändern können.

(2) GermanDesk hat keinen Einfluss auf die von Suchmaschinen verwendeten Algorithmen oder deren konkrete Bewertung einzelner Websites.

(3) Änderungen von Suchmaschinen, technischen Systemen, Richtlinien oder sonstigen externen Faktoren können Auswirkungen auf die Sichtbarkeit und das Ranking der Website des Auftraggebers haben.

(4) GermanDesk übernimmt keine Verantwortung für Rankingveränderungen, die ausschließlich auf Änderungen oder Maßnahmen von Suchmaschinen oder sonstigen Drittanbietern beruhen, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

§ 8 Änderungen durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wesentliche Änderungen an der Website während einer laufenden SEO-Betreuung nach Möglichkeit mit GermanDesk abzustimmen.

(2) Eigenständige Änderungen des Auftraggebers oder durch von ihm beauftragte Dritte können Auswirkungen auf bereits durchgeführte SEO-Maßnahmen haben.

(3) GermanDesk haftet nicht für negative Auswirkungen auf die SEO-Leistung, die durch Änderungen des Auftraggebers oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

§ 9 Inhalte und Rechte Dritter

(1) Soweit der Auftraggeber Inhalte, Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken oder sonstige Materialien zur Verfügung stellt, ist der Auftraggeber für deren rechtmäßige Verwendung verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Der Auftraggeber stellt GermanDesk von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber bereitgestellten und vertragsgemäß verwendeten Information oder eines solchen Materials entstehen, soweit der Auftraggeber den Rechtsverstoß zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Suchmaschinenrichtlinien

(1) GermanDesk führt die vereinbarten SEO-Maßnahmen nach fachlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Richtlinien der eingesetzten Suchmaschinen durch.

(2) GermanDesk ist nicht verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, die nach eigener fachlicher Einschätzung gegen geltendes Recht oder verbindliche Richtlinien von Suchmaschinen verstoßen.

(3) Änderungen von Suchmaschinenrichtlinien können eine Anpassung der SEO-Maßnahmen erforderlich machen.

§ 11 Reporting und Auswertung

(1) Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart, kann GermanDesk dem Auftraggeber Auswertungen über die Entwicklung relevanter SEO-Kennzahlen zur Verfügung stellen.

(2) Die hierfür verwendeten Daten können aus Suchmaschinen, Analyseplattformen oder sonstigen externen Systemen stammen.

(3) Die Verfügbarkeit, Genauigkeit und Darstellung dieser Daten kann von den jeweiligen Drittanbietern abhängig sein.

(4) Änderungen der Messmethoden oder der verfügbaren Daten können die Vergleichbarkeit einzelner Auswertungen beeinflussen.

§ 12 Zugangsdaten und Berechtigungen

(1) Soweit für die Erbringung der SEO-Dienstleistungen erforderlich, kann der Auftraggeber GermanDesk entsprechende Zugriffsrechte auf seine Website, sein Content-Management-System, Analysewerkzeuge oder sonstige relevante Systeme zur Verfügung stellen.

(2) GermanDesk verwendet diese Zugriffsrechte ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen.

(3) Der Auftraggeber bleibt für die Sicherheit seiner Benutzerkonten und Zugangsdaten verantwortlich.

(4) Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden Zugriffsrechte, soweit erforderlich und technisch möglich, entsprechend den Vereinbarungen angepasst oder entfernt.

§ 13 Laufende SEO-Betreuung

(1) Sofern eine laufende SEO-Betreuung vereinbart wurde, führt GermanDesk innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit wiederkehrende Analyse-, Optimierungs- und Beratungsmaßnahmen durch.

(2) Die Häufigkeit und der konkrete Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) Die Auswahl der jeweiligen Maßnahmen erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann im Verlauf der Zusammenarbeit angepasst werden.

§ 14 Vergütung

(1) Der Auftraggeber zahlt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung.

(2) Die Besonderen Geschäftsbedingungen enthalten keine Preisangaben.

(3) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(4) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Vereinbarung gesondert vergütet werden.

§ 15 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist GermanDesk berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

(2) Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist GermanDesk berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(4) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Vertragsbeginn und wird für die dort vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen.

(2) Die konkrete Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „SEO“ vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Social Media Management & Content“

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand Leistungen im Bereich Social Media Management, Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung sind.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk.

(3) Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Social Media Management & Content“ vor.

(4) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die strategische, redaktionelle, gestalterische und/oder operative Betreuung der Social-Media-Präsenz des Auftraggebers sowie gegebenenfalls die Erstellung von Content entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrages sein:

Entwicklung einer Social-Media-Strategie

• Redaktionsplanung
• Erstellung von Social-Media-Beiträgen
• Erstellung von Reels und Kurzvideos
• Erstellung von Stories
• Erstellung von Grafiken
• Bildbearbeitung
• Video- und Content-Bearbeitung
• Texterstellung und Captions
• Hashtag- und Themenrecherche
• Veröffentlichung von Beiträgen
• Pflege von Social-Media-Profilen
• Community Management
• Auswertung und Reporting
• Beratung und Optimierung

sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Beiträge, Reels, Stories, Plattformen, Veröffentlichungen und sonstigen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Social-Media-Plattformen

(1) Die Leistungen können insbesondere Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn oder vergleichbare Social-Media-Dienste umfassen.

(2) Welche Plattformen betreut werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(3) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf die technische Funktionsweise, Verfügbarkeit, Reichweite, Algorithmen, Richtlinien oder sonstigen Rahmenbedingungen der jeweiligen Plattformen.

(4) Änderungen der Plattformen können Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen und deren Ergebnisse haben.

(5) GermanDesk ist berechtigt, fachlich nicht mehr sinnvoll oder technisch nicht mehr unterstützte Maßnahmen entsprechend anzupassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.

§ 4 Zugangsdaten und Kontoberechtigungen

(1) Der Auftraggeber stellt GermanDesk die für die vereinbarte Betreuung erforderlichen Zugänge und Berechtigungen zu den jeweiligen Social-Media-Konten zur Verfügung.

(2) Soweit möglich, sollen hierfür die von den jeweiligen Plattformen vorgesehenen Rollen- und Berechtigungssysteme verwendet werden.

(3) Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Social-Media-Konten und ist für die korrekte Verwaltung der Kontoinhaberschaft verantwortlich.

(4) GermanDesk verwendet die bereitgestellten Zugänge ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk über Änderungen der Zugangsdaten, Kontoberechtigungen oder sonstige sicherheitsrelevante Änderungen unverzüglich zu informieren.

(6) Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die von GermanDesk verwendeten Zugriffsrechte, soweit technisch möglich und erforderlich, entfernt oder entsprechend den Vereinbarungen angepasst.

§ 5 Content-Erstellung

(1) Soweit die Erstellung von Content vereinbart wurde, entwickelt GermanDesk Inhalte entsprechend der vereinbarten Strategie, Zielgruppe und Markenpositionierung des Auftraggebers.

(2) Content kann insbesondere Texte, Grafiken, Fotografien, Videos, Reels, Stories, Animationen oder sonstige digitale Inhalte umfassen.

(3) Die konkrete Anzahl, Art und Häufigkeit der Inhalte richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(4) GermanDesk ist berechtigt, Inhalte nach fachlichen und gestalterischen Gesichtspunkten zu konzipieren, soweit der Auftraggeber keine abweichenden Vorgaben gemacht hat.

(5) Eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Followern, Interaktionen, Leads, Kunden oder Umsätze wird durch die Erstellung oder Veröffentlichung von Content nicht garantiert.

§ 6 Bereitstellung von Material durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber stellt GermanDesk die für die Content-Erstellung erforderlichen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

• Fotos
• Videos
• Logos
• Markenmaterialien
• Produktinformationen
• Texte
• Preise
• Unternehmensinformationen
• Zugangsdaten

sonstige Inhalte und Informationen.


(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Materialien vollständig, richtig und aktuell sind.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Veröffentlichung der bereitgestellten Materialien verfügt.

(5) GermanDesk ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien auf bestehende Rechte Dritter zu prüfen.

§ 7 Aufnahmen und Produktion vor Ort

(1) Soweit Foto-, Video- oder sonstige Content-Produktionen vor Ort vereinbart werden, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass GermanDesk zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten, Produkten, Personen oder sonstigen Aufnahmeorten erhält.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen der abgebildeten Personen einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung von GermanDesk vereinbart wurde.

(4) Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund fehlender Zugänge, nicht verfügbarer Personen, fehlender Freigaben oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, können gesondert berechnet werden.

§ 8 Freigabe von Content

(1) Soweit eine Freigabe durch den Auftraggeber vereinbart wurde, stellt GermanDesk die vorgesehenen Inhalte dem Auftraggeber zur Prüfung zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Inhalte innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen.

(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben können zu einer Verschiebung des vereinbarten Veröffentlichungszeitpunkts führen.

(4) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder bereits freigegebene Inhalte wesentlich verändern, können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert vergütet werden.

(5) Soweit der Auftraggeber die Veröffentlichung ausdrücklich freigegeben hat, trägt er die Verantwortung für die von ihm freigegebenen inhaltlichen Angaben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Veröffentlichungen

(1) Soweit die Veröffentlichung von Content Bestandteil des Vertrages ist, übernimmt GermanDesk die Veröffentlichung auf den vereinbarten Plattformen.

(2) Veröffentlichungszeitpunkte werden nach dem vereinbarten Redaktionsplan oder nach fachlichen Gesichtspunkten festgelegt.

(3) Vereinbarte Veröffentlichungszeitpunkte können sich aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Materialien, technischer Einschränkungen oder Änderungen der jeweiligen Plattform verschieben.

(4) Eine bestimmte Reichweite oder algorithmische Ausspielung eines veröffentlichten Inhalts wird nicht garantiert.

§ 10 Community Management

(1) Soweit Community Management vereinbart wurde, kann dieses insbesondere die Bearbeitung von Kommentaren, Nachrichten oder sonstigen Interaktionen auf den vereinbarten Plattformen umfassen.

(2) Der konkrete Umfang und die verfügbaren Betreuungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) GermanDesk ist nicht verpflichtet, außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs Kundenanfragen, Beschwerden, rechtliche Angelegenheiten oder sonstige geschäftliche Vorgänge des Auftraggebers zu bearbeiten.

(4) Anfragen mit rechtlichem, medizinischem, steuerlichem oder sonstigem fachlich spezialisiertem Inhalt können zur Beantwortung an den Auftraggeber weitergeleitet werden.

§ 11 Werbeanzeigen und Social-Media-Kampagnen

(1) Die Erstellung oder Betreuung von bezahlten Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen ist nur Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Werbebudgets, die an Plattformen wie Meta, TikTok oder andere Anbieter gezahlt werden, sind nicht Bestandteil der Vergütung von GermanDesk, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(3) GermanDesk kann die Einrichtung, Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen übernehmen, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(4) Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Klickzahlen, Leads, Verkäufe, Umsätze oder sonstigen Ergebnisse garantiert.

(5) Einschränkungen, Sperrungen oder Ablehnungen von Werbeanzeigen durch Plattformbetreiber liegen außerhalb des vollständigen Einflussbereichs von GermanDesk.

§ 12 Nutzungsrechte an erstelltem Content

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an individuell für den Auftraggeber erstellten Inhalten richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung im vereinbarten Umfang übertragen.

(3) Die Nutzungsrechte können insbesondere die Veröffentlichung der erstellten Inhalte auf den vereinbarten Social-Media-Kanälen des Auftraggebers umfassen.

(4) Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder kommerzielle Verwendung kann von einer gesonderten Vereinbarung abhängig sein.

(5) Für Schriften, Stockmaterialien, Musik, Videos, Templates, Plugins oder sonstige Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(6) GermanDesk ist nicht verpflichtet, offene Projektdateien, Rohmaterial, unbearbeitete Videoaufnahmen, Projektdateien oder sonstige interne Arbeitsdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 13 Musik, Bilder und sonstige Drittinhalte

(1) Soweit für die Erstellung von Content Musik, Bilder, Videos, Schriften oder sonstige Inhalte Dritter verwendet werden, erfolgt deren Nutzung ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Lizenzbedingungen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, GermanDesk über ihm bekannte Einschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich der Nutzung bestimmter Inhalte zu informieren.

(3) Soweit der Auftraggeber bestimmte Drittinhalte zur Verwendung vorgibt oder bereitstellt, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich.

(4) GermanDesk übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder ausdrücklich vorgegebenen Inhalten beruhen, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

§ 14 Strategie und Beratung

(1) Soweit eine Social-Media-Strategie oder Beratung vereinbart wurde, entwickelt GermanDesk Empfehlungen auf Grundlage der vereinbarten Ziele, Zielgruppen und Informationen des Auftraggebers.

(2) Strategische Empfehlungen stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg dar.

(3) Die tatsächliche Entwicklung eines Social-Media-Kanals hängt unter anderem von der Zielgruppe, dem Markt, dem Wettbewerb, der Plattform, den Algorithmen, dem Content und weiteren Faktoren ab.

§ 15 Reporting und Auswertung

(1) Soweit im jeweiligen Angebot vereinbart, kann GermanDesk regelmäßige Auswertungen und Reports über die Entwicklung der betreuten Social-Media-Kanäle bereitstellen.

(2) Die Auswertungen können insbesondere Reichweite, Impressionen, Interaktionen, Followerentwicklung oder andere verfügbare Kennzahlen umfassen.

(3) Die verwendeten Daten stammen teilweise aus den jeweiligen Plattformen und können von deren Messmethoden und technischen Systemen abhängig sein.

(4) Änderungen der Messmethoden oder der verfügbaren Daten können die Vergleichbarkeit von Auswertungen beeinflussen.

§ 16 Keine Erfolgsgarantie

(1) GermanDesk schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Social-Media-Leistungen.

(2) Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert.

(3) Insbesondere besteht kein Anspruch auf:

• eine bestimmte Anzahl von Followern
• eine bestimmte Reichweite
• eine bestimmte Anzahl von Likes oder Interaktionen
• eine bestimmte Anzahl von Anfragen
• eine bestimmte Anzahl von Neukunden
• einen bestimmten Umsatz
• eine bestimmte Position oder Sichtbarkeit innerhalb einer Social-Media-Plattform.

(4) Die Entwicklung und Reichweite von Social-Media-Inhalten hängt unter anderem von Algorithmen, Plattformrichtlinien, Nutzerverhalten, Wettbewerb, Marktbedingungen und weiteren Faktoren ab, auf die GermanDesk keinen vollständigen Einfluss hat.

§ 17 Plattformänderungen und Kontosperrungen

(1) Social-Media-Plattformen können ihre Funktionen, Richtlinien, Algorithmen oder technischen Systeme jederzeit ändern.

(2) Solche Änderungen können Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen oder die erzielten Ergebnisse haben.

(3) GermanDesk haftet nicht für Einschränkungen, Reichweitenverluste, Sperrungen oder sonstige Nachteile, die ausschließlich auf Maßnahmen oder Änderungen der jeweiligen Plattform zurückzuführen sind, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(4) Sollte ein Social-Media-Konto aufgrund von Handlungen oder Inhalten des Auftraggebers oder aufgrund eines Verstoßes gegen Plattformrichtlinien eingeschränkt oder gesperrt werden, haftet GermanDesk hierfür nicht, soweit GermanDesk den Verstoß nicht zu vertreten hat.

§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

(4) Sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 19 Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Mit Beendigung des Vertrags endet die laufende Betreuung der vereinbarten Social-Media-Kanäle zum vereinbarten Vertragsende.

(2) Noch offene Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.

(3) Bereits erstellte und vollständig bezahlte Inhalte werden dem Auftraggeber im vereinbarten Nutzungsumfang zur Verfügung gestellt, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(4) Rohmaterialien, offene Projektdateien oder interne Arbeitsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die von GermanDesk verwendeten Zugriffsrechte, soweit technisch möglich, entfernt oder angepasst.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Social Media Management & Content“ vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Online Marketing & Kampagnen“

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Verträge zwischen GermanDesk, Avenida des Parc, 62, 07500 Manacor, Mallorca (Islas Baleares), Y0294556D (nachfolgend „GermanDesk“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), deren Vertragsgegenstand Leistungen im Bereich Online Marketing, digitale Kampagnen, Leadgenerierung oder sonstige digitale Marketingmaßnahmen sind.

(2) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk.

(3) Soweit Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Online Marketing & Kampagnen“ vor.

(4) Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Konzeption, Planung, Erstellung, Durchführung, Betreuung und/oder Optimierung von Online-Marketing-Maßnahmen entsprechend dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Vertrages sein:

• Entwicklung von Online-Marketing-Strategien
• Konzeption und Planung digitaler Kampagnen
• Kampagnenmanagement
• Erstellung digitaler Werbemittel
• Social-Media-Kampagnen
• Leadgenerierung
• Erstellung und Optimierung von Landingpages
• Entwicklung von Werbeanzeigen
• Zielgruppen- und Kampagnenanalyse
• laufende Kampagnenoptimierung
• Auswertung und Reporting
• Beratung und strategische Planung

sonstige im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Kampagnenkonzeption und Umsetzung

(1) GermanDesk entwickelt Kampagnen auf Grundlage der vereinbarten Ziele, Zielgruppen, Budgets und sonstigen Anforderungen des Auftraggebers.

(2) GermanDesk ist berechtigt, die konkrete Umsetzung nach fachlichen Gesichtspunkten zu gestalten, soweit keine abweichenden Vorgaben vereinbart wurden.

(3) Die Auswahl von Zielgruppen, Werbeformaten, Kampagnenstrukturen, Plattformen und sonstigen Maßnahmen kann nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen.

(4) Soweit eine Kampagne auf mehreren Plattformen durchgeführt wird, richtet sich deren konkrete Einbindung nach dem jeweiligen Angebot.

(5) Änderungen des vereinbarten Kampagnenumfangs können zu einer Anpassung der Vergütung und der Leistungsfristen führen.

§ 4 Werbebudget und Fremdkosten

(1) Das von Plattformen oder sonstigen Drittanbietern erhobene Werbebudget ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Vergütung von GermanDesk, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Werbebudgets können insbesondere an Plattformbetreiber wie Meta, Google, TikTok, LinkedIn oder andere Anbieter gezahlt werden.

(3) GermanDesk kann das vereinbarte Werbebudget im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung verwalten oder entsprechende Kampagnen über die Konten des Auftraggebers betreuen.

(4) Der Auftraggeber bleibt für die Zahlung vereinbarter Werbebudgets und sonstiger Fremdkosten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Änderungen des Werbebudgets bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers, sofern GermanDesk nicht ausdrücklich über ein entsprechendes Änderungsrecht verfügt.

§ 5 Werbekonten und Plattformzugänge

(1) Soweit für die Durchführung der Kampagne Konten bei Werbe- oder Marketingplattformen erforderlich sind, stellt der Auftraggeber die hierfür notwendigen Zugänge und Berechtigungen zur Verfügung.

(2) Soweit möglich, sollen die von den jeweiligen Plattformen vorgesehenen Rollen- und Berechtigungssysteme verwendet werden.

(3) Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Werbe- und Unternehmenskonten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) GermanDesk verwendet die bereitgestellten Zugänge ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.

(5) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontodaten sowie für die Einhaltung der jeweiligen Plattformbedingungen verantwortlich, soweit diese nicht durch Handlungen von GermanDesk verletzt werden.

§ 6 Werbemittel und Inhalte

(1) Soweit die Erstellung von Werbemitteln Bestandteil des Vertrages ist, kann GermanDesk insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigenvarianten oder sonstige digitale Werbeinhalte erstellen.

(2) Der Umfang der enthaltenen Werbemittel richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(3) Der Auftraggeber stellt GermanDesk erforderliche Informationen, Bilder, Videos, Logos, Markenmaterialien und sonstige Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte richtig, vollständig und aktuell sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(5) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert vergütet werden.

§ 7 Freigabe von Kampagnen

(1) Soweit eine Freigabe durch den Auftraggeber vereinbart wurde, wird GermanDesk die vorgesehenen Kampagnen, Werbemittel oder Inhalte dem Auftraggeber zur Prüfung bereitstellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte innerhalb einer angemessenen oder vereinbarten Frist zu prüfen und freizugeben oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen.

(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben oder fehlender Mitwirkung können zu einer entsprechenden Verschiebung des Kampagnenstarts führen.

(4) Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber kann GermanDesk die Kampagne entsprechend der vereinbarten Planung veröffentlichen.

§ 8 Zielgruppen und Leadgenerierung

(1) Soweit Leadgenerierung Bestandteil des Vertrages ist, entwickelt GermanDesk Maßnahmen zur Gewinnung potenzieller Interessenten entsprechend der vereinbarten Zielgruppe.

(2) GermanDesk schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch nicht eine bestimmte Anzahl von Leads.

(3) Die Qualität und tatsächliche Verwertbarkeit von Leads kann von zahlreichen Faktoren abhängen, insbesondere vom Angebot des Auftraggebers, der Zielgruppe, dem Markt, der Kampagne und dem Verhalten der Nutzer.

(4) Soweit Leads über Formulare oder sonstige digitale Systeme erfasst werden, ist der Auftraggeber für die weitere Bearbeitung, Kontaktaufnahme und geschäftliche Verwertung der Leads verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) GermanDesk übernimmt keine Garantie dafür, dass aus generierten Leads tatsächlich Kunden oder Umsätze entstehen.

§ 9 Landingpages und Conversion-Elemente

(1) Soweit Landingpages oder sonstige Conversion-Elemente Bestandteil der Kampagne sind, richtet sich deren Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

(2) GermanDesk kann Landingpages auf Grundlage der vereinbarten Kampagnenziele gestalten und optimieren.

(3) Eine bestimmte Conversion-Rate, Anzahl von Anfragen oder Verkäufen wird nicht garantiert.

(4) Änderungen an bestehenden Websites oder Landingpages, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als zusätzliche Leistungen berechnet werden.

§ 10 Tracking und Analyse

(1) Soweit vereinbart, kann GermanDesk technische Tracking- und Analyseinstrumente zur Messung von Kampagnenleistungen einrichten oder verwenden.

(2) Hierzu können insbesondere Analyseplattformen, Conversion-Tracking, Pixel, Tags oder vergleichbare technische Systeme eingesetzt werden.

(3) Die technische Verfügbarkeit und Funktionsweise solcher Systeme kann von Drittanbietern und den technischen Voraussetzungen der Website oder Plattform abhängen.

(4) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingesetzten Tracking- und Analyseverfahren verantwortlich, soweit diese Verantwortung gesetzlich beim Auftraggeber liegt.

(5) GermanDesk erbringt keine Rechtsberatung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Tracking- oder Analyseverfahren.

§ 11 Plattformrichtlinien und Werbefreigaben

(1) Die Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen kann von den Richtlinien und Prüfverfahren der jeweiligen Plattformen abhängig sein.

(2) Werbeanzeigen können durch Plattformbetreiber abgelehnt, eingeschränkt, deaktiviert oder nachträglich geändert werden.

(3) GermanDesk hat keinen vollständigen Einfluss auf Entscheidungen von Plattformbetreibern.

(4) GermanDesk haftet nicht für Ablehnungen, Sperrungen oder Einschränkungen durch Plattformbetreiber, soweit GermanDesk diese nicht zu vertreten hat.

(5) Soweit eine Kampagne aufgrund einer Änderung der Plattformrichtlinien angepasst werden muss, können hierfür zusätzliche Leistungen erforderlich werden.

§ 12 Laufende Optimierung

(1) Soweit eine laufende Kampagnenbetreuung vereinbart wurde, analysiert GermanDesk die vereinbarten Kampagnen und kann diese auf Grundlage der verfügbaren Daten laufend optimieren.

(2) Die Auswahl der Optimierungsmaßnahmen erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann insbesondere Zielgruppen, Anzeigen, Budgets, Platzierungen oder Kampagnenstrukturen betreffen.

(3) Die Häufigkeit und der Umfang der Optimierung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(4) Eine laufende Optimierung stellt keine Garantie für eine bestimmte Verbesserung der Kampagnenleistung dar.

§ 13 Reporting und Auswertung

(1) Soweit vereinbart, stellt GermanDesk dem Auftraggeber Auswertungen oder Reports über die Entwicklung der vereinbarten Kampagnen zur Verfügung.

(2) Die Auswertungen können insbesondere Impressionen, Reichweite, Klicks, Kosten, Leads, Conversions oder sonstige verfügbare Kennzahlen enthalten.

(3) Die verwendeten Daten stammen teilweise aus externen Plattformen und Analysewerkzeugen.

(4) GermanDesk übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Messung bestimmter Kennzahlen.

(5) Änderungen der Messmethoden oder technischen Systeme der jeweiligen Plattformen können die Vergleichbarkeit von Auswertungen beeinflussen.

§ 14 Keine Erfolgsgarantie

(1) GermanDesk schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Online-Marketing- und Kampagnenleistungen.

(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg wird nicht garantiert.

(3) Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte:

• Reichweite
• Anzahl von Klicks
• Anzahl von Leads
• Anzahl von Anfragen
• Anzahl von Neukunden
• Conversion-Rate
• Umsatzhöhe
• Rendite oder Rentabilität
• Position oder Sichtbarkeit innerhalb einer Plattform.

(4) Die tatsächliche Entwicklung einer Kampagne hängt unter anderem von Zielgruppe, Angebot, Wettbewerb, Marktbedingungen, Werbebudget, Plattformalgorithmen, Nutzerverhalten und weiteren Faktoren ab, auf die GermanDesk keinen vollständigen Einfluss hat.

§ 15 Nutzungsrechte

(1) Die Übertragung von Nutzungsrechten an individuell für den Auftraggeber erstellten Werbemitteln richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung im vereinbarten Umfang übertragen.

(3) Für Schriften, Stockmaterialien, Musik, Videos, Templates, Software und sonstige Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Eine Übertragung von Rechten, über die GermanDesk selbst nicht verfügt, findet nicht statt.

(5) GermanDesk ist nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien, Rohmaterial, Projektdateien oder interne Arbeitsdateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 16 Rechtliche Verantwortung für Werbeinhalte

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seines beworbenen Angebots und der hierfür bereitgestellten Informationen verantwortlich.

(2) Dies betrifft insbesondere Produkt- und Leistungsangaben, Preise, Werbeaussagen, Marken, Bilder, Gewinnversprechen, gesundheitsbezogene Aussagen und sonstige Angaben.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und den für ihn geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

(4) GermanDesk übernimmt grundsätzlich keine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung von Werbeaussagen.

(5) Soweit GermanDesk Inhalte selbst erstellt, erfolgt dies auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und vereinbarten Zielsetzungen. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

(4) Sofern keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Beendigung einer Kampagne

(1) Mit Beendigung des Vertrages oder der vereinbarten Kampagne endet die laufende Betreuung zum vereinbarten Vertragsende.

(2) Noch offene Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und vom Auftraggeber zu tragende Fremdkosten bleiben bestehen.

(3) Soweit Werbebudgets bereits an Plattformen übertragen oder dort verbraucht wurden, können diese grundsätzlich nicht durch GermanDesk zurückerstattet werden.

(4) Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden von GermanDesk verwendete Zugriffsrechte, soweit technisch möglich und erforderlich, entfernt oder entsprechend den Vereinbarungen angepasst.

(5) Bereits vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber im vereinbarten Nutzungsumfang zur Verfügung gestellt, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GermanDesk in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen für das Modul „Online Marketing & Kampagnen“ vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.

(6) Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenenfalls individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Besondere Geschäftsbedingungen der GermanDesk™ für das Modul „Design & Grafik“

§ 1 Geltungsbereich

Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der GermanDesk im Bereich Design und Grafik, insbesondere für die Entwicklung, Gestaltung, Überarbeitung und Aufbereitung von Logos, Corporate Designs, Grafiken, Werbemitteln und sonstigen visuellen Kommunikationsmitteln.

Sie ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GermanDesk. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Sondermoduls für Leistungen im Bereich Design & Grafik vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

GermanDesk erbringt je nach individueller Vereinbarung kreative und grafische Dienstleistungen. Hierzu können insbesondere gehören:

• Logo-Design und Logo-Überarbeitung
• Corporate Design und visuelle Markenentwicklung
• Grafikdesign
• Social-Media-Grafiken
• Flyer, Poster und Banner, etc.
• Geschäftsausstattung
• digitale Werbemittel
• Präsentations- und Kommunikationsmaterialien
• Vektorisierung und Rekonstruktion von Logos und Grafiken
• Erstellung verschiedener Farb-, Größen- und Dateiversionen

sonstige individuell vereinbarte Designleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

§ 3 Konzeption und Gestaltung

GermanDesk entwickelt Gestaltungslösungen auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Anforderungen, Ziele und Vorstellungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet GermanDesk die Entwicklung eines professionellen Gestaltungsvorschlags innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

Die kreative Gestaltung stellt eine eigenständige Leistung dar. Eine vollständige Übereinstimmung mit persönlichen Vorstellungen des Auftraggebers kann nicht garantiert werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt GermanDesk alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

• Logos und bestehende Markenelemente
• Bilder und Fotografien
• Texte
• Farben und Gestaltungsvorgaben
• Schriften
• Produktinformationen
• sonstige Dateien und Referenzmaterialien

Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers verlängern entsprechend die vereinbarte Bearbeitungs- oder Fertigstellungszeit.

§ 5 Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Dies gilt insbesondere für:

• Bilder
• Fotografien
• Logos
• Texte
• Schriftarten
• Grafiken
• Marken
• sonstige geschützte Inhalte

GermanDesk ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte umfassend auf bestehende Urheber-, Marken-, Lizenz- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen.

§ 6 Korrekturen und Änderungswünsche

Der Umfang der im Preis enthaltenen Korrekturen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern im Angebot beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Korrekturrunden vereinbart wurde, sind darüber hinausgehende Änderungswünsche zusätzliche Leistungen und können gesondert berechnet werden.

Als zusätzliche Korrekturen gelten insbesondere:

• grundlegende Änderungen eines bereits freigegebenen Konzepts
• neue Gestaltungsrichtungen
• zusätzliche Entwürfe
• umfangreiche Änderungen nach Freigabe
• Änderungen aufgrund nachträglich geänderter Anforderungen des Auftraggebers

Kleinere Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Freigabe

Der Auftraggeber hat die von GermanDesk zur Freigabe übermittelten Entwürfe innerhalb angemessener Frist zu prüfen und freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen.

Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass der jeweilige Entwurf hinsichtlich Inhalt und Gestaltung grundsätzlich seinen Anforderungen entspricht.

Nach erfolgter Freigabe vorgenommene grundlegende Änderungen können als zusätzliche Leistung berechnet werden.

§ 8 Vektorisierung und Rekonstruktion

Bei der Vektorisierung werden bestehende Logos, Grafiken oder sonstige Vorlagen technisch und gestalterisch in ein skalierbares Vektorformat überführt.

Je nach Ausgangsmaterial kann hierbei eine vollständige Rekonstruktion oder manuelle Nachzeichnung erforderlich sein.

Der Aufwand richtet sich insbesondere nach:

• Qualität der Ausgangsdatei
• Komplexität der Gestaltung
• Anzahl der Elemente
• Anzahl der Farben
• Detailgrad
• erforderlicher manueller Nachbearbeitung

Bei stark beschädigten, verpixelten oder unvollständigen Vorlagen kann eine Rekonstruktion erforderlich sein, die über eine gewöhnliche Vektorisierung hinausgeht.

§ 9 Farb-, Größen- und Dateiversionen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst eine Designleistung nur die im Angebot genannten Varianten und Dateiformate.

Zusätzliche Versionen können insbesondere sein:

• Schwarz-Weiß-Version
• Negativ- bzw. Weißversion
• zusätzliche Farbvarianten
• unterschiedliche Größen
• zusätzliche Dateiformate
• Versionen für Print und digitale Verwendung

Diese können gesondert berechnet werden, sofern sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden ausschließlich die Nutzungsrechte an der finalen Gestaltung übertragen.

Nicht automatisch umfasst sind:

• nicht verwendete Entwürfe
• verworfene Gestaltungsvorschläge
• offene Arbeitsdateien
• Quelldateien
• interne Arbeitsdateien
• verwendete Stock- oder Drittanbieterinhalte, soweit deren Lizenzbedingungen eine Übertragung nicht zulassen

Eine weitergehende Nutzung oder Bearbeitung kann eine gesonderte Vereinbarung erfordern.

§ 11 Offene Arbeitsdateien und Quelldateien

Offene bzw. editierbare Arbeitsdateien, beispielsweise Dateien aus Adobe Illustrator, Photoshop, InDesign oder vergleichbaren Programmen, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Übergabe, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Übergabe solcher Dateien kann gegen eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.

§ 12 Drittanbieter, Schriftarten und Lizenzen

Bei der Gestaltung können Inhalte, Schriftarten, Bilder, Grafiken oder sonstige Elemente von Drittanbietern verwendet werden.

Für solche Inhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.

Sofern zusätzliche Lizenzen oder Nutzungsrechte erforderlich sind, können diese Kosten dem Auftraggeber gesondert berechnet werden.
GermanDesk übernimmt keine weitergehende Rechteübertragung, als sie aufgrund der jeweiligen Drittanbieter-Lizenz zulässig ist.

§ 13 Druck und Produktion

Die Gestaltung von Drucksachen stellt grundsätzlich eine Designleistung dar.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Bestandteil des Designauftrags:

• Druck
• Produktion
• Versand
• Montage
• Materialbeschaffung
• physische Herstellung

Wird die Beauftragung einer Druckerei oder eines anderen Produktionsdienstleisters durch GermanDesk übernommen, kann dies als gesonderte Leistung oder Fremdleistung berechnet werden.

§ 14 Technische und produktionstechnische Vorgaben

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, GermanDesk über besondere technische Anforderungen des späteren Einsatzes zu informieren.

Dies betrifft beispielsweise:

• Druckverfahren
• bestimmte Druckformate
• Sonderfarben
• Produktionsgrößen
• Materialvorgaben
• Plattformanforderungen
• technische Vorgaben von Drittanbietern

Werden solche Anforderungen erst nach Fertigstellung mitgeteilt, können notwendige Anpassungen als zusätzliche Leistung berechnet werden.

§ 15 Haftung und rechtliche Prüfung

GermanDesk erbringt kreative und gestalterische Dienstleistungen, jedoch keine Rechts- oder Markenberatung.

Die Prüfung, ob ein entwickeltes Logo, eine Gestaltung, ein Name, ein Slogan oder ein sonstiges Gestaltungselement rechtlich verwendet oder als Marke geschützt werden kann, obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Rechtsberater.
GermanDesk übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass eine Gestaltung:

• markenrechtlich eintragungsfähig ist,
• keine bestehenden Markenrechte verletzt,
• weltweit frei von Rechten Dritter ist,
• für jede gewünschte Nutzung rechtlich verwendet werden darf.

Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch durch einen entsprechend qualifizierten externen Dienstleister erfolgen.

§ 16 Referenznennung

GermanDesk ist berechtigt, abgeschlossene Designprojekte als Referenz zu präsentieren, sofern mit dem Auftraggeber nichts Abweichendes vereinbart wurde und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Dies kann insbesondere die Darstellung von:

• Logos
• Corporate Designs
• Grafiken
• Screenshots
• Mockups
• fertigen Werbemitteln

auf der Website, in sozialen Medien, Präsentationen oder sonstigen Eigenwerbemitteln der GermanDesk umfassen.
Bei vertraulichen oder noch nicht veröffentlichten Projekten erfolgt eine Veröffentlichung erst nach entsprechender Freigabe.

§ 17 Fertigstellungsfristen
Vereinbarte Fertigstellungsfristen beginnen grundsätzlich erst, sobald GermanDesk alle für die jeweilige Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien erhalten hat.

Verzögerungen aufgrund verspäteter Rückmeldungen, fehlender Inhalte oder Änderungswünsche des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verschiebung des Fertigstellungstermins führen.

Bei umfangreichen oder mehrstufigen Projekten können einzelne Arbeitsschritte und Freigabephasen vereinbart werden.

§ 18 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

Dies gilt insbesondere für:

• zusätzliche Entwürfe
• zusätzliche Korrekturrunden
• nachträgliche Konzeptänderungen
• zusätzliche Formate
• zusätzliche Varianten
• offene Arbeitsdateien
• umfangreiche Vektorisierungen oder Rekonstruktionen
• zusätzliche Produktionsanpassungen

§ 19 Keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg

GermanDesk schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Designleistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Kunden, Verkäufen, Anfragen oder sonstige geschäftliche Ergebnisse werden nicht garantiert.

Der wirtschaftliche Erfolg einer Gestaltung hängt unter anderem von Faktoren wie Markt, Angebot, Zielgruppe, Wettbewerb, Preisgestaltung, Vertrieb und der weiteren Verwendung der Gestaltung ab.

§ 20 Beendigung des Projekts
Wird ein Designprojekt nach Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber beendet oder nicht weitergeführt, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechend dem vereinbarten Vergütungsmodell zu vergüten.

Bereits erstellte Entwürfe, Konzepte oder Arbeitsergebnisse werden nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte überlassen, sofern die hierfür geschuldete Vergütung vollständig entrichtet wurde.

§ 21 Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GermanDesk in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Sondermoduls unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.
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